AGB

Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen: Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der MK ILLUMINATION ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten die MK ILLUMINATION auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Zu anderen Bedingungen als den AGB und den von der MK ILLUMINATION schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande. Folglich bleiben die AGB der MK ILLUMINATION auch dann maßgebend, wenn die MK ILLUMINATION auf Grund einer Bestellung, welcher anders lautende Bedingungen des Besteller zugrunde liegen, die bestellte Ware teilweise oder ganz ausliefert.

1. Bestellung
Der Auftraggeber bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von der MK ILLUMINATION eine schriftliche Annahme- oder Ablehnungserklärung erhält. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.

2. Preise
Alle von der MK ILLUMINATION genannten Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Zuschläge, Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug über vierzehn Tage oder Eröffnung eines Insolvenzverfahren sind alle über die Grundpreise (Grundnettopreise bzw. Bruttopreise abzüglich Grundrabatt) hinausgehend gewährten Sondervergünstigungen verwirkt und werden daher nachverrechnet.

3. Versand
Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Art des Versandes der MK ILLUMINATION überlassen. Die MK ILLUMINATION ist berechtigt, Teilsendungen vorzunehmen. Die Lieferung erfolgt ab Hauptlager oder Auslieferungslager. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers geliefert. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn sonstige Leistungen erbracht werden, so z. B. die Anlieferung und Aufstellung durch die MK ILLUMINATION. Verzögert sich die Versendung oder Übernahme der Ware aus Gründen die die MK ILLUMINATION nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

4. Rücksendungen
Nicht vereinbarte Rücksendungen werden von der MK ILLUMINATION grundsätzlich nicht angenommen und gehen auf Kosten und Risiko des Absenders an diesen zurück. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass die MK ILLUMINATION nicht verpflichtet ist, für eine einstweilige Aufbewahrung zu sorgen.
Für Rücksendungen, die zwischen dem Kunden und der MK ILLUMINATION vereinbart wurden, wird eine 10 prozentige Manipulationsgebühr, mindestens jedoch € 3,63 in Rechnung gestellt. Vereinbarte Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Rücksendenden.
Für Rücksendungen, zu denen die MK ILLUMINATION keine Veranlassung gegeben hat, kann die
MK ILLUMINATION ein Lagergeld von 0,25 ‰ (Promille) vom Fakturabetrag pro Tag verrechnen.

5. Zahlung

5.1. Zahlungsziel und Verzugzinsen
Die Rechnungen der MK ILLUMINATION sind bei Warenerhalt netto ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über den von der
MK ILLUMINATION bezahlten Bankzinsen zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.

5.2. Geld- und Warenannahme
Vertreter und Reisende sind nicht berechtigt, Zahlungen, Waren usw. für die MK ILLUMINATION in Empfang zu nehmen. Hierzu muss eine ausdrückliche Inkassovollmacht bzw. Berechtigung vorliegen. Wer dennoch Schecks, Gelder o. ä. an Nichtberechtigte aushändigt, tut das, auch wenn es von der MK ILLUMINATION geduldete Gewohnheit wurde, immer auf eigene Gefahr. Die MK ILLUMINATION weist ausdrücklich darauf hin, dass der Überbringer, der hier im Auftrag des Kunden handelt, durch diese Handlung keinerlei gesetzliche Geldempfangsvollmacht besitzt. Ebenfalls werden Reklamationen über evtl. nicht erhaltene Warengutschriften in diesen Fällen sinngemäß nicht anerkannt.

6. Wechsel
Wechsel werden bei der MK ILLUMINATION nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen;
sie gelten zahlungshalber und werden erst nach ordnungsgemäßer Einlösung sowie Begleichung aller offenen Spesen durch den Auftraggeber seinem Konto gutgeschrieben.

7. Mängel und Gewährleistung

7.1. Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Käufer (Kunde) hat die gelieferten Waren sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377 HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluß jeglicher Ansprüche aus welchem Titel immer (insbesondere auch Schadenersatzansprüche) durch Vermerk auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich unverzüglich zu rügen. Sollte aus besonderen Gründen bei der Übernahme eine sofortige Prüfung der Ware auf Mängel nicht möglich sein, ist dies bei sonstigem Ausschluß jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich zu vermerken. In diesem Falle sind vorhandene Mängel binnen 4 Tagen nach Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit schriftlich bei sonstigem Ausschluß jeglicher Ansprüche der Verkäuferin bekannt zu geben.

7.2. Geltungsumfang und Zeitraum
Gewährleistung besteht für Produktions- und Materialfehler, die in auffälliger Weise vom technischen Standard abweichen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der Ware und ist nach diesem Zeitraum auf jegliche sonstige Ansprüche etwa auf Schadenersatz ausgeschlossen.

7.3. Besserung
Die Verkäuferin leistet bei Auftreten eines Mangels nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch der fehlerhaften Sache oder Zurücknahme derselben gegen Refundierung des Kaufpreises. Ein Preisminderungsanspruch des Käufers (Kunden) besteht erst dann, wenn die Verkäuferin nicht innerhalb angemessener Frist im vorangeführten Sinne Gewähr leistet.

7.4. Ort der Besserung
Die Mängelbehebung erfolgt nach freier Wahl der Verkäuferin in ihren Geschäftsräumen oder an dem Ort, an dem sich die Ware befindet. Erfolgt die Mängelbehebung in den Geschäftsräumen der Verkäuferin, hat der Käufer die Ware über entsprechende Aufforderung seitens der Verkäuferin ordnungsgemäß verpackt auf seine Kosten an die Letztere zurückzustellen.

7.5. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Verkäuferin bei Eintritt eines Mangels ist für welche Ansprüche immer der Höhe nach mit dem Kaufpreis für den vom Mangel betroffenen Teil der Ware beschränkt. Insbesondere besteht keine Haftung für den Ersatz von Aufwendungen, die dem Käufer (Kunden) im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch der Ware seitens der Verkäuferin entstehen, was insbesondere auch für eine etwa erforderliche Demontage und Wiederanbringung der Produkte gilt.
Beispiel: Eine aufgehängte Lichterkette fällt wegen eines von der Verkäuferin zu vertretenden Produktions- oder Materialfehlers teilweise aus. Die Kosten für die Demontage und Wiederanbringung des vom Mangel betroffenen Teiles der Lichterkette können gegenüber der Verkäuferin nicht geltend gemacht werden. Deren Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind durch Ersatzlieferung der vom Mangel betroffenen Teile der Ware oder Refundierung des anteiligen Kaufpreises jedenfalls zur Gänze erfüllt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7.6. Verfall der Gewährleistung
Die Verkäuferin ist von jeglicher Gewährleistung und Schadenersatzpflicht jedenfalls befreit, wenn an den gelieferten Produkten Änderungen, Bearbeitungen oder ähnliches durch den Käufer (Kunden) oder Dritten vorgenommen werden, ebenso haftet sie nicht für Mängel, die durch den Einfluß außergewöhnlicher äusserer Verhältnisse oder Nachverarbeitung der gelieferten Ware entstanden sind.

7.7. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die Haftung der Verkäuferin ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit der Ersatz von solchen (wie etwa für Aufwendungen im Zuge einer Mängelbehebung nach den vor dargestellten Punkten) nicht ohnehin ausgeschlossen ist.

7.8. Gebrauchte Produkte
Für gebrauchte Produkte wird keine Gewährleistung übernommen.

7.9. Einhaltung einschlägiger Vorschriften
Der Kunde erklärt, alle einschlägigen Vorschriften über die Benützung des Produktes zu kennen und verpflichtet sich alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Aufstellung und beim Betrieb des Produktes eingehalten werden.

7.10. LED
Farbabweichungen sind möglich

8. Beschädigungen auf dem Transportweg
Jede Beschädigung ist unverzüglich dem Beförderungsträger schriftlich bekanntzugeben. Schadenersatzansprüche können nur diesem gegenüber erhoben werden. Soweit die Beförderung von der MK ILLUMINATION selbst durchgeführt wird, gelten die Allgemeinen Österreichischen Speditionsbedingungen, insbesondere § 51 ff als vereinbart.

9. Sonderanfertigungen
Übernimmt die MK ILLUMINATION Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen ihres Bestellers, so übernimmt dieser die Haftung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und wird die MK ILLUMINATION vom Besteller diesbezüglich schad- und klaglos gehalten.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Vollständige Bezahlung
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihr zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum der MK ILLUMINATION.

10.2. Weitergabe an Dritte
Sollte die Ware vom Kunden vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert worden sein, so gilt der von diesen zu entrichtende Kaufpreis als zum Zeitpunkt des Verkaufes an die MK ILLUMINATION abgetreten. Der Kunde verpflichtet sich daher den in solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an die MK ILLUMINATION abzuführen.

10.3. Meldepflicht bei Pfändung oder Beschlagnahmung
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, die MK ILLUMINATION innerhalb von drei Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen und Unterstützungen zu erteilen.

10.4. Vermischung und Verarbeitung
Es gilt als vereinbart, dass der Eigentumsvorbehalt von der MK ILLUMINATION auch bei Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware aufrecht erhalten bleibt.

10.5. Zurückhaltung von Waren
Die MK ILLUMINATION ist bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, bei Wechsel- und Scheckprotesten, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bei unbefriedigenden Auskünften über die Zahlungsfähigkeit und / oder Vermögenslage des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu fordern. In diesem Fall ist der Besteller nur dann zur Zurückhaltung der Ware berechtigt, wenn dieses Recht von der MK ILLUMINATION anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

11. Liefertermin

11.1. Einhaltung von Lieferterminen
Die von der MK ILLUMINATION in Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftspapieren genannten Liefertermine gelten nur annähernd und können somit überschritten werden. Die Einhaltung der Liefertermine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen voraus. Sofern diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Änderung oder Ergänzung einer Bestellung beginnt die in der ursprünglichen Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit von neuem.

11.2. Berechtigter Rücktritt
Sollte eine rechtzeitige Lieferung durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 6 Wochen erfolglos verstrichen ist. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber gegenüber der MK ILLUMINATION kein Schadenersatzanspruch zu.

11.3. Aufhebung von Lieferverbindlichkeiten
Soweit dem Begehren der MK ILLUMINATION auf Auskunftserteilung gegenüber der Kreditunternehmung des Kunden nicht entsprochen wird, oder die erteilte Auskunft nicht befriedigt oder der Stand des Kontokorrentkontos (Saldo) eine ordnungsgemäße Zahlung gefährdet erscheinen läßt, ist die MK ILLUMINATION berechtigt, ihre Lieferverbindlichkeit ganz oder teilweise aufzuheben. Bei Lieferverzögerungen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, ist die MK ILLUMINATION berechtigt, Lagergeld im Ausmaß des Punktes 4. Abs 3. in Rechnung zu stellen. Der Anspruch der MK ILLUMINATION auf Aufwand- und Schadenersatz bleibt davon unberührt.

12. Höhere Gewalt
Wird der MK ILLUMINATION aus Gründen, auf die sie keinen Einfluß hat, wie etwa bei Nichtleistung ihres Zulieferers, bei Streik und Aussperrung, die Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert, so kann sie den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der Käufer verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch bezüglich Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung.

13. Irrtum
Eine Anfechtung eines von der MK ILLUMINATION angenommenen Auftrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

14. Pfandrecht
Zur Sicherung der gesamten bei der MK ILLUMINATION aushaftenden Schuld räumt der Auftraggeber dieser ein Pfandrecht an den Sachen ein, die er in deren Gewahrsam übertragen hat. Mit der Übertragung erklärt er über diese Sachen verfügungsberechtigt zu sein.

15. Ausschluß der Aufrechnung
Gegen Forderungen der MK ILLUMINATION ist, soweit nicht ein Kontokorrentverhältnis vorliegt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der MK ILLUMINATION ausgeschlossen.

16. Urheberschutz

16.1. Geistiges Eigentum
Die Gestaltung von Produkten der MK ILLUMINATION ist teilweise musterrechtlich geschützt, die Darstellung der Produkte in Katalogen und Prospekten, übersandten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen sind geistiges Eigentum der MK ILLUMINATION. Alle vorgenannten und sonstigen im Geschäftsverkehr zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nicht anderweitig
verwendet werden oder ohne schriftliche Zustimmung der MK ILLUMINATION vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.

16.2. Kunden- und Produktreferenz
Die MK Illumination Handels GmbH ist unbefristet und unwiderruflich berechtigt, den Kunden sowie Beschreibungen der für ihn erbrachten Leistungen in deren Referenzliste aufzunehmen und diese Angaben sowie Fotos von Lichtinstallationen des Kunden mit deren Produkten für Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art, insbesondere auch im Internet, zu verwenden.

17. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

18. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

18.1. Anzuwendendes Recht
Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

18.2. Erfüllungsort
Erfüllungsort des Vertrages ist der Geschäftssitz von MK ILLUMINATION.

18.3. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.

19. Allgemeines
Mit der Abgabe der Bestellung bzw. Annahme der Sendung erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.

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